Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Aachen
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Aachen!

AlsdorfBaesweilerEschweilerHerzogenrathMonschauRoetgenSimmerathStolberg (Rhld.)Würselen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Horst Debus

Roermonder Str. 26

52134 Herzogenrath

Tel.: 02407 96850

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Andreas Gruschinski

Kirchstr. 40C

52499 Baesweiler

Tel.: 02401 602355

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Holger Jacobs

Kammerbruchstr. 62

52152 Simmerath

Tel.: 02473 87940

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Silke Kirchvogel

Franzstr. 12

52249 Eschweiler

Tel.: 02403 15596

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Maiwald

Rosenallee 5

52249 Eschweiler

Tel.: 02403 37307

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Aachen

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Aachen

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Aachen bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Aachen Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Aachen, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Aachen gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.