Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Ammerland
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Ammerland!

ApenBad ZwischenahnEdewechtRastedeWesterstedeWiefelstede

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hedemann& Collmann

Goethestr. 1

26655 Westerstede

Tel.: 04488 8445-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Enno Richter

Hauptstr. 50a

26188 Edewecht

Tel.: 04405 49630

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) M. Steguweit-Behrenbeck

Wilhelm-Geiler-Str. 10

26655 Westerstede

Tel.: 04488 84910

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Insa Wadehn-Kemper

Auf dem Winkel 34

26160 Bad Zwischenahn

Tel.: 04403 949149

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Uwe Woltmann

Bahnhofstr. 1

26188 Edewecht

Tel.: 04405 7035

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Ammerland

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Ammerland

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Ammerland bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Ammerland Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Ammerland, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Ammerland gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.