Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Augsburg
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Augsburg!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Reinhard Böhm

Frohsinnstr. 25

86150 Augsburg

Tel.: 0821 37035

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Braml & Kollegen

Frohsinnstr. 7

86150 Augsburg

Tel.: 0821 151011

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Silke Haarmann

Frohsinnstr. 13a

86150 Augsburg

Tel.: 0821 450353-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Andreas Haeckel

Grottenau 2

86150 Augsburg

Tel.: 0821 345500

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Thomas Hockauf

Leonhardsberg 6

86150 Augsburg

Tel.: 0821 3494800

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ilona Koop

Sterzinger Str. 5

86165 Augsburg

Tel.: 0821 4482962

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Beatrix Röhlich-Klein

Bahnhofstr. 18

86150 Augsburg

Tel.: 0821 444244-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Manfred Schneider

Frölichstr. 14

86150 Augsburg

Tel.: 0821 34381-0

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Augsburg

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Augsburg

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Augsburg bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Augsburg Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Augsburg, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Augsburg gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.