Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Barnim
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwälte Passoke & Paulitschke

Eisenbahnstr. 37

16225 Eberswalde

Tel.: 03334 236526

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Höner-March Kirsten

Eichwerder Str. 65

16225 Eberswalde

Tel.: 03334 382520

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Rechtsanwaltskanzlei Hein Sabine

Bahnhofstr. 2

16321 Bernau bei Berlin

Tel.: 03338 7068851

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Siegert, Gies, Jonas

Berliner Str. 61

16321 Bernau bei Berlin

Tel.: 03338 764415

Fax:

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Barnim

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Barnim

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Barnim bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Barnim Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Barnim, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Barnim gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.