Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Berchtesgadener Land
Logo

Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Berchtesgadener Land!

AinringAngerBad ReichenhallBayerisch GmainBerchtesgadenBischofswiesenFreilassingLaufenMarktschellenbergPidingRamsau b.BerchtesgadenSaaldorf-SurheimSchneizlreuthSchönau a.KönigsseeTeisendorf

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ernst Claudia

Franziskanerplatz 6

83471 Berchtesgaden

Tel.: 08652 2906

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hötzl Harald

Staufenstr. 13

83404 Ainring

Tel.: 08654 50678

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hopp Andrea

Dr.-Imhof-Str. 1

83471 Berchtesgaden

Tel.: 08652 944900

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Sedlmaier Kerstin

Luitpoldstr. 14

83435 Bad Reichenhall

Tel.: 08651 98320

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Wagner Thomas

Kreuzederstr. 6

83395 Freilassing

Tel.: 08654 77209-0

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen



 

Anwälte Arbeitsrecht in/im Berchtesgadener Land

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Berchtesgadener Land

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Berchtesgadener Land bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Berchtesgadener Land Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Berchtesgadener Land, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Berchtesgadener Land gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.