Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Bonn
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Bonn!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Faßbender & Kettner

Beethovenplatz 8

53115 Bonn

Tel.: 0228 691508

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) BONGARTZ & PORTEN

Oxfordstr. 24

53111 Bonn

Tel.: 0228 98162-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) ERMERT & ERMERT

Wachsbleiche 28

53111 Bonn

Tel.: 0228 9813415

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) FLECHSENHAR & MASFELD

Rochusweg 38

53129 Bonn

Tel.: 0228 538943-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) KAROLINE HOFFMANN

Dürenstr. 48

53173 Bonn

Tel.: 0228 3503601

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Harald Klinke

Kaiserstr. 16

53113 Bonn

Tel.: 0228 926780

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) WERNER MARTIN

Hermannstr. 24

53225 Bonn

Tel.: 0228 3230737

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) CHRISTIAN NIEHUS

Belderberg 24

53113 Bonn

Tel.: 0228 2891601

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) CLAUDIA RUHNKE

Bonngasse 29

53111 Bonn

Tel.: 0228 604540

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Bonn

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Bonn

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Bonn bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Bonn Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Bonn, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Bonn gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.