Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) DIETMAR BÜHLER

Industriestr. 1A

79232 March

Tel.: 07665 94748-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Inhofer Federica, Guilbaud D.

Kirchstr. 6

79194 Gundelfingen

Tel.: 0761 585108

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Christian Rohn

Bahnhofstr. 19

79189 Bad Krozingen

Tel.: 07633 948676

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) STRITT

Hauptstr. 7

79822 Titisee-Neustadt

Tel.: 07651 91812-0

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Breisgau-Hochschwarzwald

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Breisgau-Hochschwarzwald

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Breisgau-Hochschwarzwald bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Breisgau-Hochschwarzwald Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Breisgau-Hochschwarzwald, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Breisgau-Hochschwarzwald gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.