Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Cham
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Cham!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwalts-Bürogemeinschaft Harth & Grasse

Theodor-Körner-Str. 13

73614 Schorndorf

Tel.: 07181 5042

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Helmut Böhm

Chamer Str. 4

93426 Roding

Tel.: 09461 912777

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Frank Heuschmann

Landgerichtstr. 13

93426 Roding

Tel.: 09461 9447-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Angelika Kohls

Stadtplatz 10

93437 Furth im Wald

Tel.: 09973 804866

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Kukutsch & Kollegen

Bahnhofstr. 9

08468 Reichenbach

Tel.: 03765 521770

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Cham

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Cham

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Cham bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Cham Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Cham, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Cham gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.