Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Cottbus
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Cottbus!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Claus-W. Blattmann

Spremberger Str. 4

03046 Cottbus

Tel.: 0355 703666

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) René Frister

Burgstraße 9

03046 Cottbus

Tel.: 0355 4948182

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Gabriele Giersberg

Parzellenstr. 10

03046 Cottbus

Tel.: 0355 43104-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Göpfert Peter - Rechtsanwalt

Sielower Str. 36

03044 Cottbus

Tel.: 0355 4947280

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Till Quakenack

R.-Breitscheid- 1

03046 Cottbus

Tel.: 0355 28915-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Volker Thummerer

Burgstr. 17

03046 Cottbus

Tel.: 0355 78080-0

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Cottbus

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Cottbus

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Cottbus bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Cottbus Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Cottbus, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Cottbus gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.