Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Cuxhaven
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Cuxhaven!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Michael Bühre

Leher Landstr. 16

27607 Langen

Tel.: 04743 275280

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Angelika Fiessler

An der Burg 2

27624 Bad Bederkesa

Tel.: 04745 931393

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Reinhard Platzbecker

Feldweg 2

27474 Cuxhaven

Tel.: 04721 37041

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Britta Ruiters

Wilhelminenstr. 16

27472 Cuxhaven

Tel.: 04721 665155

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Cuxhaven

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Cuxhaven

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Cuxhaven bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Cuxhaven Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Cuxhaven, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Cuxhaven gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.