Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Dachau
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Dachau!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Breitfeld W. R. und Walter F.

Rathausstr. 42

85757 Karlsfeld

Tel.: 08131 92021

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Gottschalk

Kornblumenstr. 6

85247 Schwabhausen

Tel.: 08138 9101

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Grube V.

Ludwig-Thoma-Str. 31

85229 Markt Indersdorf

Tel.: 08136 92800

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Kuffner A. Dr.

St.-Peter-Str. 2

85253 Erdweg

Tel.: 08135 92066

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) PROFESSOR DR. STEIKE & COLLEGEN

Münchner Str. 47

85221 Dachau

Tel.: 08131 353933

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Dachau

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Dachau

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Dachau bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Dachau Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Dachau, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Dachau gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.