Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Diepholz
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Diepholz!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Lars Brettschneider

Lange Str. 55

27232 Sulingen

Tel.: 04271 2088

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Birgit Elfers

Schöne Reihe 18

27305 Bruchhausen-Vilsen

Tel.: 04252 4704

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Genthe Dr. & Dr. Hornauer, Dr. jur. Marco Genthe

Alte Poststr. 12

28844 Weyhe

Tel.: 0421 89002929

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Sabine Hermann

Friedrichstr. 7

45772 Marl

Tel.: 02365 42475

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hohenecker & Partner GbR, RA und Notar Thomas Wagner

Bremer Str. 2/

28816 Stuhr

Tel.: 0421 898990

Fax:

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Diepholz

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Diepholz

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Diepholz bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Diepholz Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Diepholz, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Diepholz gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.