Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis!

BreckerfeldEnnepetalGevelsbergHattingenHerdeckeSchwelmSprockhövelWetter (Ruhr)Witten

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Bettina Birk

Wilhelm-Graefe-Str. 2

58313 Herdecke

Tel.: 02330 802277

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Lars Erne

Bismarckstr. 6

58332 Schwelm

Tel.: 02336 3051

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) E. Pflug-Simoleit

Hagener Str. 4

58285 Gevelsberg

Tel.: 02332 13738

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Dietmar Welt

Voerder Str. 48

58256 Ennepetal

Tel.: 02333 88434

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Ennepe-Ruhr-Kreis

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Ennepe-Ruhr-Kreis

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Ennepe-Ruhr-Kreis bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Ennepe-Ruhr-Kreis Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Ennepe-Ruhr-Kreis, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Ennepe-Ruhr-Kreis gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.