Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Euskirchen
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Euskirchen!

Bad MünstereifelBlankenheimDahlemEuskirchenHellenthalKallMechernichNettersheimSchleidenWeilerswistZülpich

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Thomas Hänsel

Neustr. 20-22

53879 Euskirchen

Tel.: 02251 6505622

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Michael Nitsche

Eifelring 28

53879 Euskirchen

Tel.: 02251 9428-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ulrich Sefrin

Wilhelmstr. 13

53879 Euskirchen

Tel.: 02251 59448

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Euskirchen

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Euskirchen

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Euskirchen bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Euskirchen Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Euskirchen, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Euskirchen gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.