Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Frankfurt am Main
Logo

Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main!

Eintragen in Frankfurt am Main

 

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Brigitte Abraham

Mercatorstr. 5

60316 Frankfurt am Main

Tel.: 069 405860-66

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Peter Kargl

Oederweg 34

60318 Frankfurt

Tel.: 069 13385698

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anja Ostertag

Böhmerstr. 8

60385 Frankfurt am Main

Tel.: 069 49084858

Fax:

E-Mail: info@ra-ostertag.de

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Gerhard Rauhut

Flutgraben 19

60435 Frankfurt

Tel.: 069 543709

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Röder und Scholz

Oppenheimer Str. 49

60594 Frankfurt

Tel.: 069 98669948

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ilja Jordy Roth Rechtsanwälte

Eckenheimer Landstr. 38

60318 Frankfurt

Tel.: 069 597981-0

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Manfred Schneeweiss

Berger Str. 188

60385 Frankfurt

Tel.: 069 94490122

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ilona von Höhne

Westerbachstr. 28

60489 Frankfurt

Tel.: 069 66161588

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Christa Wissenbach

Turiner Str. 5

60598 Frankfurt

Tel.: 069 686293

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Fachanwalt Dr. Axel Hiller

Wilhelmshöher Str. 162

60389 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 47 40 77

Fax: 069 - 47 40 90

E-Mail: Hiller@RA-Hiller.de

Internet: www.ra-hiller.de

 

Eintrag ändern / löschen



branchenportal auf facebook folgen

 

Anwälte Arbeitsrecht in/im Frankfurt am Main

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Frankfurt am Main

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Frankfurt am Main bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Frankfurt am Main Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Frankfurt am Main, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Frankfurt am Main gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.