Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Freiberg
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Freiberg!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Uwe-Karsten Rauh

Bahnhofstr. 29

09599 Freiberg

Tel.: 03731 32951

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Schober

Stollngasse 2

09599 Freiberg

Tel.: 03731 2610-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Mandy Seifert

Petersstr. 48

09599 Freiberg

Tel.: 03731 217003

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Zehrtner-Gottschalk Kathrin

Frauensteiner Str. 49

09599 Freiberg

Tel.: 03731 26170

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Freiberg

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Freiberg

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Freiberg bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Freiberg Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Freiberg, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Freiberg gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.