Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Gütersloh
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Gütersloh!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Burgmans & Stermann

Schulstr. 6

33829 Borgholzhausen

Tel.: 05425 930422

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Andreas Guntermann

Gütersloher Str. 46

33415 Verl

Tel.: 0174 9051224

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Richard Middendorf

Konrad-Adenauer-Str. 8-10

33442 Herzebrock-Clarholz

Tel.: 05245 2910

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Uwe Schäfer

Hauptstr. Haupts

33449 Langenberg

Tel.: 05248 967

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Gütersloh

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Gütersloh

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Gütersloh bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Gütersloh Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Gütersloh, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Gütersloh gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.