Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Halle (Saale)
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Halle (Saale)!

Eintragen in Halle (Saale)

 

Rechtsanwälte Arbeitsrecht Daniel Krug

Neustädter Passage 1

06122 Halle (Saale)

Tel.: 0345291580

Fax: 03452915870

E-Mail: ra.krug@lehmann-coll.de

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) AdvoTeam

Leipziger Str. 104

06108 Halle

Tel.: 0345 388750

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anhäusser, Unger, Bergien, Nora Bergien

Viktor-Scheffel-Str. 1

06114 Halle

Tel.: 0345 2033888

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Bischof, Riha-Krebs & Koll.

Leipziger Str. 104

06108 Halle

Tel.: 0345 388750

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) H.-J. Grunow

Adolf-von-Harnack-Str. 18

06114 Halle

Tel.: 0345 530370

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Frank Hummel

Friedenstr. 11A

06114 Halle

Tel.: 0345 5201290

Fax:

E-Mail:

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Annett Kaiser

Große Steinstr. 11

06108 Halle

Tel.: 0345 1317373

Fax:

E-Mail:

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Müller Prof.Dr.,Helfrecht Dr. & Coll., Volker Buchwald, RA

Hansering 3

06108 Halle

Tel.: 0345 205950

Fax:

E-Mail:

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Reiner Schock

Rathausstr. 13

06108 Halle

Tel.: 0345 2835100

Fax:

E-Mail:

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Wiegandt & Kollegen, Porr Stefan

Neustädter Passage 3

06122 Halle

Tel.: 0345 299840

Fax:

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Halle (Saale)

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Halle (Saale)

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Halle (Saale) bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Halle (Saale) Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Halle (Saale), obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Halle (Saale) gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.