Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Heilbronn
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Heilbronn!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Kempt Michael

Heiner-Fleischmann-Str. 6

74172 Neckarsulm

Tel.: 07132 958-380

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Siegel-Hofmann & Hofmann

Heilbronner Str. 77

74211 Leingarten

Tel.: 07131 82633

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Link Dr. u. Held

Theodor-Heuss-Str. 34

74336 Brackenheim

Tel.: 07135 4061

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Saalfeld Matthias

Türltorstr. 16-20

85276 Pfaffenhofen

Tel.: 08441 49839-0

Fax:

E-Mail:

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) TRAPP KIRR

Raiffeisenstr. 19

85276 Pfaffenhofen

Tel.: 08441 805433

Fax:

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Internet:

 

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Heilbronn

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Heilbronn

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Heilbronn bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Heilbronn Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Heilbronn, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Heilbronn gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.