Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Herford
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Herford!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Stefan Birkhahn-Ott

Langenbergstr. 68A

32049 Herford

Tel.: 05221 282764

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Peter Ulrich Flörke

Berliner Str. 3

32052 Herford

Tel.: 05221 16350

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Norbert Hartmann

Salzufler Str. 14

32052 Herford

Tel.: 05221 99190

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) HECKER + SIMONIS , Dominica Simonis

Bünder Str. 82-86

32051 Herford

Tel.: 05221 342540

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Jens Lehmann

Salzufler Str. 141b

32052 Herford

Tel.: 05221 855881

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Herford

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Herford

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Herford bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Herford Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Herford, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Herford gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.