Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Karlsruhe
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Karlsruhe!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Klepzig

Bahnhofstr. 54/

75015 Bretten

Tel.: 07252 536131

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Sandra Fiebig

Im Kohlmichl 8

76275 Ettlingen

Tel.: 07243 2199638

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Gustav Müller

Hauptstr. 61

75056 Sulzfeld

Tel.: 07269 919177

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Opluschtil Dorothea & Härtel Sabine J.

Amalienstr. 8

76646 Bruchsal

Tel.: 07251 932498-0

Fax:

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Karlsruhe

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Karlsruhe

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Karlsruhe bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Karlsruhe Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Karlsruhe, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Karlsruhe gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.