Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Kiel
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Kiel!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Ulrich Ibsch-Russu u. Dirk Keßeböhmer

Richthofenstr. 75

24159 Kiel

Tel.: 0431 36459-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Onno Demme

Im Brauereiviertel 5

24118 Kiel

Tel.: 0431 8006080

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Wolfgang Frese

Fleethörn 32

24103 Kiel

Tel.: 0431 79964-40

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Thomas Görtzen

Feldstr. 104

24105 Kiel

Tel.: 0431 3054747

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Joern Hanebeck

Nachtigalstr. 3

24149 Kiel

Tel.: 0431 6707070

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hubertus Hencke

Preußerstr. 1-9

24105 Kiel

Tel.: 0431 661149-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Philipp Marquort

Knooper Weg 29

24103 Kiel

Tel.: 0431 9969701

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Stefan Naeve

Hermann-Weigmann-Str. 2-4

24114 Kiel

Tel.: 0431 665139

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Max-G. Wasserfall

Walkerdamm 17

24103 Kiel

Tel.: 0431 672005

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Kiel

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Kiel

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Kiel bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Kiel Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Kiel, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Kiel gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.