Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Lübeck
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Lübeck!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Fortmann

Große Burgstr. 40

23552 Lübeck

Tel.: 0451 2907494

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ulrich Haage

Moislinger Allee 2B

23558 Lübeck

Tel.: 0451 82018

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ingrid Sabine Höhne

Holstenstr. 6

23552 Lübeck

Tel.: 0451 7072104

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Elke Lüßmann

Königstr. 58

23552 Lübeck

Tel.: 0451 70749590

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Adolf Wübbolt

Adolfstr. 5A

23568 Lübeck

Tel.: 0451 71501

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Lübeck

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Lübeck

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Lübeck bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Lübeck Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Lübeck, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Lübeck gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.