Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Leer
Logo

Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Leer!

BorkumBrinkumBundeDeternFilsumFirrelHeselHoltlandJemgumLeer (Ostfriesland)MoormerlandNeukamperfehnNortmoorOstrhauderfehnRhauderfehnSchwerinsdorfUplengenWeenerWestoverledingen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Stefan Ahe

Dr.-Warsing-Str. 205

26802 Moormerland

Tel.: 04954 95700

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Jörg Meiners

Untenende 42

26817 Rhauderfehn

Tel.: 04952 82038

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen



branchenportal auf facebook folgen

 

Anwälte Arbeitsrecht in/im Leer

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Leer

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Leer bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Leer Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Leer, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Leer gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.