Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Leverkusen
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Leverkusen!

Eintragen in Leverkusen

 

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ackermann & Böckly -

Charlottenburger Str. 30

51377 Leverkusen

Tel.: 02148690280

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Karl-Heinz Esser-Lorenz

Sandstr. 33

51379 Leverkusen

Tel.: 02171 719777

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) M. HOMANN

Kölner Str. 38

51379 Leverkusen

Tel.: 02171 29095

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ernst Lange

An St. Remigius 25

51379 Leverkusen

Tel.: 02171 29017

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Eva Mebus

Berliner Platz 5

51379 Leverkusen

Tel.: 02171 342342

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ralf Rizzi

Kölner Str. 56

51379 Leverkusen

Tel.: 02171 7275-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Schönberger & Partner

Dönhoffstr. 9

51373 Leverkusen

Tel.: 0214 83002-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Gunther Wittenstein

Lützenkirchener Str. 341

51381 Leverkusen

Tel.: 02171 765437

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Leverkusen

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Leverkusen

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Leverkusen bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Leverkusen Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Leverkusen, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Leverkusen gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.