Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Ludwigsburg
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Ludwigsburg!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Andrea Breuninger

Hospitalstr. 11

71634 Ludwigsburg

Tel.: 07141 905450

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Andreas H. Breg

Schillerstr. 14

71638 Ludwigsburg

Tel.: 07141 903630

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Hofstetter & Kuhn

Schillerstr. 17

71638 Ludwigsburg

Tel.: 07141 923286

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Wieland

Mathildenstr. 4

71638 Ludwigsburg

Tel.: 07141 905754

Fax:

E-Mail:

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Heinrich, A. u. Weischedel-Daum, S.

Brahmsweg 2

71254 Ditzingen

Tel.: 07156 5073

Fax:

E-Mail:

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Ludwigsburg

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Ludwigsburg

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Ludwigsburg bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Ludwigsburg Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Ludwigsburg, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Ludwigsburg gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.