Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Märkischer Kreis
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Märkischer Kreis!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Manfred Andreas

Hagener Str. 65

58642 Iserlohn

Tel.: 02374 1714

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Harmuth & Kollegen

Hauptstr. 124

58675 Hemer

Tel.: 02372 5536-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Andreas Klose

Freiheitstr. 22

58791 Werdohl

Tel.: 02392 913263

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Slavica Kurek

Hauptstr. 88

58675 Hemer

Tel.: 02372 910171

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Andreas Menzebach

Hagener Str. 1

58642 Iserlohn

Tel.: 02374 50186-0

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Märkischer Kreis

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Märkischer Kreis

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Märkischer Kreis bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Märkischer Kreis Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Märkischer Kreis, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Märkischer Kreis gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.