Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Münster
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Münster!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Wulf Breidbach

Ludgeristr. 32

48143 Münster

Tel.: 0251 47805

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Jörg Dickmann

Hindenburgplatz 22

48151 Münster

Tel.: 0251 796156

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) G. Große Schönepauck

Kiesekampweg 21

48157 Münster

Tel.: 0251 315055

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hengelbrock

Spiekerhof 9

48143 Münster

Tel.: 0251 135350

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Lenzing Dirk & Kollegen

Eisenbahnstr. 13

48143 Münster

Tel.: 0251 62561300

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Thomas Leuer

Universitätsstr. 30

48143 Münster

Tel.: 0251 482730

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anette MK Möller-Krome

Mergelberg 228

48161 Münster

Tel.: 0251 39995151

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Monika POHL

48143 Münster

Tel.: 0251 265511

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Götz-Dietrich Raisner

Gildenstr. 2u

48157 Münster

Tel.: 0251 141960

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Münster

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Münster

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Münster bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Münster Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Münster, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Münster gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.