Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Mainz
Logo

Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Mainz!

Eintragen in Mainz

 

Dr.FROMM*** FMP

FISCHTORPLATZZZ

55116 MAINZ. RATHAUS

Tel.: 06131/221077

Fax: 06131/235353

E-Mail: Fromm@fmp-recht.de

Internet: www.fromm-fmp.de

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Brüning u. Retzel

Mitternacht 22

55116 Mainz

Tel.: 06131 288860

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Claudia Crespi

Hindenburgstr. 42

55118 Mainz

Tel.: 06131 9724932

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Brigitte Glatzel

Mathildenstr. 8

55116 Mainz

Tel.: 06131 574035

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Claudius Karbig

Kurt-Schumacher-Str. 41b

55124 Mainz

Tel.: 06131 9325437

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

FMP***RECHT***MAINZ

FISCHTORPLATZZ

55116 MAINZ RATHAUS

Tel.: 06131 20636 0

Fax: 06131 20636 13

E-Mail: Mainz@fmp-recht.de

Internet: www.fmp-recht.de

 

Eintrag ändern / löschen

FROMM***MAINZ

FISCHTOR 20/20

55116 MAINZ

Tel.: 06131 221077

Fax: 06131/235353

E-Mail: Mp.fromm@t-online.de

Internet: www.fromm-mainz.de

 

Eintrag ändern / löschen

FROMM***MAINZ MARKUS FROMM

FISCHTORPLATZ

55116 MAINZ

Tel.: 06131/20636-0

Fax: 06131/237014

E-Mail: Fromm@fmp-recht.de

Internet: www.fromm-mainz.de

 

Eintrag ändern / löschen



branchenportal auf facebook folgen

 

Anwälte Arbeitsrecht in/im Mainz

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Mainz

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Mainz bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Mainz Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Mainz, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Mainz gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.