Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Mannheim
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Mannheim!

Eintragen in Mannheim

 

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Baysu & Frost

C 2 20

68159 Mannheim

Tel.: 0621 1560227

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Michael Eberle

N 4 21

68161 Mannheim

Tel.: 0621 336519-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Gerhard Gößl

Mittelstr. 46

68169 Mannheim

Tel.: 0621 4018686

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Samuel Gruber

Siegmund-Schuckert-Str. 17

68199 Mannheim

Tel.: 0621 411021

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Klaus Hoffmann

Lameystr. 20

68165 Mannheim

Tel.: 0621 420020

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Wolfgang Katzer

Krügerstr. 8-10

68219 Mannheim

Tel.: 0621 8760791

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Viola Kelch

C 1 5

68159 Mannheim

Tel.: 0621 1250860

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Robert Klaus

Relaisstr. 179

68219 Mannheim

Tel.: 0621 87557798

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Peter Klement

Am Oberen Luisenpark 22

68165 Mannheim

Tel.: 0621 42606-70

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Kolle & Kolle

N 5 12

68161 Mannheim

Tel.: 0621 102036

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Martin Kuhr

E 7 6

68305 Mannheim

Tel.: 0621 3249788

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Meinhardt & Rapp

M 1 5

68161 Mannheim

Tel.: 0621 1788731

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Weber Christian Rechtsanwalt

Kolpingstr. 18

68165 Mannheim

Tel.: 0621 3109827

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Magdalena Wegner

Q 4 18

68161 Mannheim

Tel.: 0621 28508

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Birgitta Weiss-Zöphel

Q 4 3-4

68161 Mannheim

Tel.: 0621 7140526

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Mannheim

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Mannheim

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Mannheim bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Mannheim Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Mannheim, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Mannheim gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.