Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Meißen
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Jörg Linow

Dresdner Str. 58

01640 Coswig

Tel.: 03523 700367

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Edeltraut Engel-Wycislok

Güterhofstr. 1

01445 Radebeul

Tel.: 0351 8956811

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Oehme-Denk

Auf den Kottenbergen 16c

01445 Radebeul

Tel.: 0351 8304886

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Seifert & Reichel

Hauptstr. 1

01640 Coswig

Tel.: 03523 53020

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Meißen

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Meißen

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Meißen bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Meißen Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Meißen, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Meißen gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.