Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Minden-Lübbecke
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Minden-Lübbecke!

Bad OeynhausenEspelkampHilleHüllhorstLübbeckeMindenPetershagenPorta WestfalicaPreußisch OldendorfRahdenStemwede

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Eckhard Bückendorf

Breslauer Str. 8

32339 Espelkamp

Tel.: 05772 1676

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Martin Hesse

Flachsstr. 1

32369 Rahden

Tel.: 05771 913690

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Kröger + Kollege, RA Michael D. Schulze

Herforder Str. 47-51

32545 Bad Oeynhausen

Tel.: 05731 25060

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Florian Lüling

Bischof-Hermann-Kunst-Platz 8

32339 Espelkamp

Tel.: 05772 935757

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Heiner Winkelmeier

Breslauer Str. 32

32339 Espelkamp

Tel.: 05772 9797200

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Minden-Lübbecke

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Minden-Lübbecke

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Minden-Lübbecke bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Minden-Lübbecke Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Minden-Lübbecke, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Minden-Lübbecke gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.