Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Nürnberger Land
Logo

Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Nürnberger Land!

AlfeldAltdorf b.NürnbergBurgthannEngelthalFeuchtHappurgHartensteinHenfenfeldHersbruckKirchensittenbachLauf a.d.PegnitzLeinburgNeuhaus a.d.PegnitzNeunkirchen a.SandOffenhausenOttensoosPommelsbrunnReichenschwandRückersdorfRöthenbach a.d.PegnitzSchnaittachSchwaig b.NürnbergSchwarzenbruckSimmelsdorfVeldenVorraWinkelhaid

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwälte Dietz, Pierner, Melchner

Blumenstr.4

91217 Hersbruck

Tel.: 09151 4051

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Oliver Siegl

Hauptstr. 48

90537 Feucht

Tel.: 09128 7714

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen



 

Anwälte Arbeitsrecht in/im Nürnberger Land

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Nürnberger Land

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Nürnberger Land bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Nürnberger Land Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Nürnberger Land, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Nürnberger Land gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.