Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Neu-Ulm
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Hölzel

Augsburger Str. 22

89231 Neu-Ulm

Tel.: 0731 721091

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Rolf Götz

Ludwigstr. 48

89231 Neu-Ulm

Tel.: 0731 97027-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hrvoje Klaric

Marienstr. 2

89231 Neu-Ulm

Tel.: 0731 76798

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Birgit Maier

Ludwigstr. 29

89231 Neu-Ulm

Tel.: 0731 74017

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Neu-Ulm

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Neu-Ulm

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Neu-Ulm bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Neu-Ulm Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Neu-Ulm, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Neu-Ulm gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.