Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Oberspreewald-Lausitz
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Oberspreewald-Lausitz!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Grehn, Dr. Kenzler, Junge, Draeger, Wende, Weiß

Steindamm 4

Senftenberg

Tel.: 03573 3706-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ute Mittermaier

Meisenweg 16

01968 Senftenberg

Tel.: 03573 365959

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) RECHTSANWÄLTIN FRENZEL MADELEINE

COTTBUSER STR. 12

01979 Lauchhammer

Tel.: 03574 121400

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Rechtsanwaltskanzlei Schöne Frank

Cottbuser Str. 46

03205 Calau

Tel.: 03541 2372

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Oberspreewald-Lausitz

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Oberspreewald-Lausitz

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Oberspreewald-Lausitz bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Oberspreewald-Lausitz Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Oberspreewald-Lausitz, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Oberspreewald-Lausitz gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.