Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Offenbach am Main
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Lachmund & Riedel

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63075 Offenbach am Main

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Siafaka Paraskevi

Waldstr. 10a

63065 Offenbach

Tel.: 069 82368494

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Offenbach am Main

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Offenbach am Main

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Offenbach am Main bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Offenbach am Main Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Offenbach am Main, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Offenbach am Main gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.