Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Ortenaukreis
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Ortenaukreis!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Markus Arendt

Philipp-Reis-Str. 9

77652 Offenburg

Tel.: 0781 9907595

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) BTH Balke Truffner Hirner

Riedlinger Str. 24

88400 Biberach

Tel.: 07351 587900

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) easy Anwalt Kanzlei Dr. Braun GmbH

Spitalstr. 2A

77652 Offenburg

Tel.: 0781 9686853-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Herp Andreas, Kanzlei Herp, Jenike & Kollegen

Augustastr. 8

77654 Offenburg

Tel.: 0781 923660

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Arnim Heyl

Allerheiligenstr. 6

77855 Achern

Tel.: 07841 2005-80

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Ortenaukreis

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Ortenaukreis

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Ortenaukreis bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Ortenaukreis Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Ortenaukreis, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Ortenaukreis gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.