Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Paderborn
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Paderborn!

AltenbekenBad LippspringeBad WünnenbergBorchenBürenDelbrückHövelhofLichtenauPaderbornSalzkotten

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Uta Happe

Lagesche Str. 3a

33102 Paderborn

Tel.: 05251 4526

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Husberg Dr. & Budde

Grube 11

33098 Paderborn

Tel.: 05251 872079

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Stefan Kattelmann

A.d. Töterlöh 44

33100 Paderborn

Tel.: 05251 529944

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Dirk Münker

Andreasstr. 8

33098 Paderborn

Tel.: 05251 2054101

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Selker & Collegen

Marienstr. 1-3

33098 Paderborn

Tel.: 0521 20010

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Paderborn

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Paderborn

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Paderborn bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Paderborn Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Paderborn, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Paderborn gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.