Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Pinneberg
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Pinneberg!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Becker Fischer & Hubert

Am Marktplatz 2A

22880 Wedel

Tel.: 04103 6574

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Brunstamp, Brendel u. Billepp

Tangstedter Chaussee 2

25462 Rellingen

Tel.: 04101 511414

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Robert Chyla

Harksheider Weg 121

25451 Quickborn

Tel.: 04106 69307

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Andrea Martens

Flamweg 42

25335 Elmshorn

Tel.: 04121 2598098

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Cathrin Niemeyer

Esinger Str. 1

25436 Tornesch

Tel.: 04122 905070

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Pinneberg

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Pinneberg

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Pinneberg bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Pinneberg Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Pinneberg, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Pinneberg gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.