Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Potsdam-Mittelmark
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Teweleit

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14547 Beelitz

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Burger, Hermes, Breimann, Thätner

Potsdamer Str. 62

14513 Teltow

Tel.: 03328 3376920

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Freitag, Freia

Berliner Str. 198

14547 Beelitz

Tel.: 033204 63427

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Potsdam-Mittelmark

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Potsdam-Mittelmark

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Potsdam-Mittelmark bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Potsdam-Mittelmark Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Potsdam-Mittelmark, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Potsdam-Mittelmark gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.