Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Potsdam
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Potsdam!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwälte Bredereck, Willkomm

Friedrich-Ebert-Straße 33

14469 Potsdam

Tel.: 0331 2702228

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltsbüro Pokrant & Zölfl

Friedrich-Ebert-Str. 112

14467 Potsdam

Tel.: 0331 8871036

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) ANWALTSBÜRO Zähler, Timo

Friedrich-Ebert-Str. 96

14467 Potsdam

Tel.: 0331 2707790

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Berg

Großbeerenstr. 120

14482 Potsdam

Tel.: 0331 7481976

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) ANWALTSKANZLEI DUTSCH

Heinrich-von-Kleist-Str. 5

14482 Potsdam

Tel.: 0331 7044962

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Bolle & Dragon

Feuerbachstr. 5

14471 Potsdam

Tel.: 0331 9679991

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) DORN, KRÄMER & PARTNER GbR

Schopenhauerstr. 27

14467 Potsdam

Tel.: 0331 27155-10

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Zimmer, Renate

Großbeerenstr. 26

14482 Potsdam

Tel.: 0331 707553

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Potsdam

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Potsdam

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Potsdam bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Potsdam Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Potsdam, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Potsdam gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.