Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Recklinghausen
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Recklinghausen!

Castrop-RauxelDattelnDorstenGladbeckHaltern am SeeHertenMarlOer-ErkenschwickRecklinghausenWaltrop

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hubert Arentz

Wulfener Markt 13

46286 Dorsten

Tel.: 02369 4064

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Georg Baier

Haldenstr. 15

45966 Gladbeck

Tel.: 02043 4015-15

Fax:

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Frank Behrens

Hertener Str. 14

45657 Recklinghausen

Tel.: 02361 30338-0

Fax:

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Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Josef Brüninghoff

Borkener Str. 114

46284 Dorsten

Tel.: 02362 62011

Fax:

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Andreas Echterhoff

Alleestr. 9

46282 Dorsten

Tel.: 02362 9770-0

Fax:

E-Mail:

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Recklinghausen

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Recklinghausen

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Recklinghausen bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Recklinghausen Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Recklinghausen, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Recklinghausen gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.