Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Region Hannover
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Region Hannover!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Akmaz & Kollegen

Bödekerstr. 84

30161 Hannover

Tel.: (0)511 357794637

Fax: (0)511 357794679

E-Mail: ak@arbeitsrecht-akmaz.eu

Internet: http://www.arbeitsrecht-akmaz.eu/

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Albrecht & Raminski

Schiffgraben 27

30159 Hannover

Tel.: 0511 662610

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Amim, Martens, Berkemeier

Lavesstr. 4-5

30159 Hannover

Tel.: 0511 30033580

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hans-Torsten Arndt

Lister Meile 26

30161 Hannover

Tel.: 0511 311516

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Arndt & Bürgel

Bernstr. 10

30175 Hannover

Tel.: 0511 363042

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Region Hannover

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Region Hannover

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Region Hannover bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Region Hannover Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Region Hannover, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Region Hannover gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.