Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis!

Bergisch GladbachBurscheidKürtenLeichlingen (Rheinland)OdenthalOverathRösrathWermelskirchen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Bode, Dr. & Trompetter, Dr.

Vürfelser Kaule 2

51427 Bergisch Gladbach

Tel.: 02204 92532-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Frank-Michael Bürger

Ferrenbergstr. 144

51469 Bergisch Gladbach

Tel.: 02202 9353-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Fritsch Graf Horsten

Laurentiusstr. 14

51465 Bergisch Gladbach

Tel.: 02202 293090

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Markus Glietz

Hauptstr. 77

51491 Overath

Tel.: 02206 902211

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hartmut Lammenett

Hauptstr. 179

51465 Bergisch Gladbach

Tel.: 02202 42091

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Rheinisch-Bergischer Kreis

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Rheinisch-Bergischer Kreis

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Rheinisch-Bergischer Kreis bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Rheinisch-Bergischer Kreis Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Rheinisch-Bergischer Kreis, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Rheinisch-Bergischer Kreis gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.