Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Rottweil
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei

HOCHBRÜCKTORSTR. 14

78628 Rottweil

Tel.: 0741 5005

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei

Kaiserstr. 38

78628 Rottweil

Tel.: 0741 17070-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Uta Behrens

Am Mühlbach 11

36341 Lauterbach

Tel.: 06641 9124440

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Neudeck, Haller, Schurr, Langenbacher

Bärenweg 5/1

78713 Schramberg

Tel.: 07422 52794

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Tschirdewahn & Partner

Königstr. 9

78628 Rottweil

Tel.: 0741 94230-0

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Rottweil

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Rottweil

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Rottweil bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Rottweil Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Rottweil, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Rottweil gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.