Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Schaumburg
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Schaumburg!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Erwin Biener

Kurhausstr. 7/

31542 Bad Nenndorf

Tel.: 05723 7121

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hillebrecht

Lange Str. 53

31633 Obernkirchen

Tel.: 05724 965120

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Andreas Riesenkampff

Steinbecker Str. 41

21244 Buchholz

Tel.: 04181 380650

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Völz

Niedersachsenweg 2

21244 Buchholz

Tel.: 04187 60022-0

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Schaumburg

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Schaumburg

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Schaumburg bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Schaumburg Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Schaumburg, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Schaumburg gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.