Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Schwerin
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Schwerin!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Ahrendt & Hegewald

Johannes-Stelling-Str. 1

19053 Schwerin

Tel.: 0385 59139-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Klaus-Ulrich Lehmann

Dr.-Hans-Wolf-Str. 7

19055 Schwerin

Tel.: 0385 59012-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Rechtsanwalt Kai-Uwe Trolldenier

Friedensstr. 34

19053 Schwerin

Tel.: 0385 7607071

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Rochow Holger & Kollegen

Arsenalstr. 16

19053 Schwerin

Tel.: 0385 5574598

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Jörg Schmidt

Demmlerplatz 6

19053 Schwerin

Tel.: 0385 7589660

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Schwerin

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Schwerin

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Schwerin bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Schwerin Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Schwerin, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Schwerin gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.