Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Uckermark
Logo

Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Uckermark!

AngermündeBerkholz-MeyenburgBoitzenburger LandBrüssowCarmzow-WallmowCasekowFlieth-StegelitzGartz (Oder)GerswaldeGramzowGrünowGöritzHohenselchow-Groß PinnowLychenMark LandinMescherinMilmersdorfMittenwaldeNordwestuckermarkOberuckerseePassowPinnowPrenzlauRandowtalSchenkenbergSchwedt/OderSchönebergSchönfeldTantowTemmen-RingenwaldeTemplinUckerfeldeUckerlandZichow

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Brandt

Friedrichstr. 41

17291 Prenzlau

Tel.: 03984 831973

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) RECHTSANWALTSKANZLEI D. Hopp

Vierradener Str. 44

16303 Schwedt/Oder

Tel.: 03332 512345

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

Eintrag ändern / löschen



branchenportal auf facebook folgen

 

Anwälte Arbeitsrecht in/im Uckermark

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Uckermark

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Uckermark bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Uckermark Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Uckermark, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Uckermark gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.