Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Unna
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Unna!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Ashauer & Bönninghaus

Käthe-Kollwitz-Ring 40

59423 Unna

Tel.: 02303 98696-70

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Berg-Beck

Friedrich-Ebert-Str. 114

59425 Unna

Tel.: 02303 1731

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Hömberg-Karpina,

Hagener Str. 54

58239 Schwerte

Tel.: 02304 22081

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Jankowski

Ostring 21

59423 Unna

Tel.: 02303 257555

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Britta Kettmann

Friedrich-Ebert-Str. 39

59425 Unna

Tel.: 02303 257710

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Unna

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Unna

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Unna bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Unna Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Unna, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Unna gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.