Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Viersen
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Viersen!

BrüggenGrefrathKempenNettetalNiederkrüchtenSchwalmtalTönisvorstViersenWillich

Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Anwaltskanzlei Marzi

Kirchplatz 13-19

47877 Willich

Tel.: 02156 91995

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Martina Cohnen

St.-Michael-Str. 18

41366 Schwalmtal

Tel.: 02163 4040

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Nicole Engels

Theodor-Frings-Allee 15

41751 Viersen

Tel.: 02162 51057

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Beate Schlotbohm

Am Nordkanal 11

47877 Willich

Tel.: 02154 959174

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Georg Wegmann

Kehrstr. 43

41334 Nettetal

Tel.: 02157 128851

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Viersen

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Viersen

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Viersen bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Viersen Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Viersen, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Viersen gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.